Der Mediationsprozess
In der Regel kontaktiert eine der Parteien den Mediator, der zunächst überprüft, ob Interessenkonflikte vorliegen. Nach einer ersten Schilderung der Situation nimmt der Mediator Kontakt mit der Gegenpartei auf, um die Bereitschaft zu einem Vorgespräch zu ermitteln. In der Regel nehmen beide Parteien bereits an der ersten Sitzung teil, jedoch sind sowohl zu Beginn als auch im Laufe der Mediation getrennte Gespräche möglich.
Beim ersten Treffen werden die Verhaltensregeln, die Kosten, der Zeitplan und die wesentlichen organisatorischen Aspekte festgelegt. Der Mediator muss nicht im Voraus alle Details des Streits kennen: Die Parteien erläutern ihre jeweiligen Anliegen und Bedürfnisse.
Die Frage der Kosten ist von zentraler Bedeutung. Der Mediator arbeitet auf Stundenbasis, kann aber auch eine zum Streitwert angemessene Obergrenze vorschlagen, um eine bessere Vorhersehbarkeit der Kosten zu ermöglichen.
Rechtsanwälte, Sachverständige oder andere von den Parteien ausgewählte Personen können zur Teilnahme an der Mediation eingeladen werden.