Der Mediationsprozess

In der Regel nimmt eine der Parteien Kontakt mit dem Mediator auf, der zunächst das Fehlen von Interessenkonflikten prüft. Nach einer ersten Schilderung der Situation nimmt der Mediator mit der Gegenpartei Kontakt auf, um deren Bereitschaft zu einem Vorgespräch abzuklären. Grundsätzlich nehmen die Parteien bereits am ersten Treffen gemeinsam teil, doch sind getrennte Gespräche sowohl zu Beginn als auch im Verlauf der Mediation möglich.

Beim ersten Treffen werden die Verhaltensregeln, die Kosten, der Zeitplan und die wesentlichen organisatorischen Aspekte festgelegt. Der Mediator muss nicht im Voraus alle Details des Streits kennen: Die Parteien erläutern ihre jeweiligen Anliegen und Bedürfnisse.

Die Frage der Kosten ist von zentraler Bedeutung. Der Mediator arbeitet auf Stundenbasis, kann aber auch eine zum Streitwert angemessene Obergrenze vorschlagen, um eine bessere Vorhersehbarkeit der Kosten zu ermöglichen.

Rechtsanwälte, Sachverständige oder andere von den Parteien ausgewählte Personen können zur Teilnahme an der Mediation eingeladen werden.